| Seit 1.9.2009 haften Auftraggeber
in der Bauwirtschaft aufgrund des
AuftraggeberInnen Haftungsgesetzes
(AGH-G) für die Sozialversicherungsbeiträge
seiner an ihn gem. § 19 Abs
1a UStG fakturierenden Subunternehmer
(Umsatzsteuerlast geht auf Auftraggeber
über) mit 20% des Gesamtauftragswertes.
Auftraggeber haben mit schuldbefreiender
Wirkung 20% des jeweils fälligen
Werklohnes zugunsten der Dienstgebernummer
des Subunternehmers an das Dienstleistungszentrum
der Wiener Gebietskrankenkasse (DLZ-AGH)
auf das unter www.wgkk.at
– Service-Dienstgeber-Auftraggeber/innenhaftung
AGH abrufbare Bankkonto zu zahlen.
Auftragnehmer können bei Erfüllung
bestimmter Kriterien (3 Jahre Tätigkeit
in Erbringung von § 19 Abs
1a UStG-Leistungen, keine SV-Beitragsrückstände,
Vollständigkeit der Beitragsnachweisungen)
einen Befreiungsbescheid beim DLZ
der Wiener GKK erhalten, und zwar
durch zu beantragende Aufnahme in
die im Internet unter www.sozialversicherung.at/agh
einsehbare, sogenannte HFU-Gesamtliste.
Damit erreicht der Auftragnehmer
die für den Auftraggeber haftungsbefreiende
Vollzahlungsmöglichkeit direkt
an sein Unternehmen. |