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Die Honorare für unsere Leistungen können nach Vereinbarung frei gestaltet werden:
nach dem Rechtsanwaltstarifsgesetz
nach den autonomen Honorarrichtlinien
nach Zeitaufwand
nach Pauschalen
die kurze erste anwaltliche Beratung erfolgt unentgeltlich
Vor Mandatserteilung sind wir gerne bereit, das voraussichtliche Honorar abzuschätzen. Unsere moderne EDV ermöglicht es uns jederzeit, die Höhe des anerlaufenen Honorars bekanntzugeben.
Wir gestalten unsere Honorarabrechnung fair, klar und transparent.
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